Parkordnung Zwin Naturpark

Parkordnung Zwin Naturpark

Wer den Naturpark Zwin besucht, stimmt automatisch dem Parkreglement zu.
Sie können das Parkreglement hier anschauen.

Artikel 1:

Der Zwin Naturpark, gelegen am Graaf Leon Lippensdreef 8 in 8300 Knokke-Heist, der betrieben wird von der IVA Zwin Natuur Park,  besteht aus:

  • einem kostenpflichtigen Bereich, der das Außengelände und den Museumsbereich im Empfangszentrum umfasst,
  • einem nicht kostenpflichtigen Bereich, der Teile des Empfangszentrums, die Cafeteria, den Parkplatz und den Außenbereich umfasst. 

Für die Zwinvlakte gilt die gesonderte Zugangsregelung der Agentschap voor Natuur en Bos.  Die verschiedenen Zonen sind in der beiliegenden Karte farblich gekennzeichnet. 

Artikel 2:

Mit Ihrem Besuch des Naturparks Zwin erklären die Besucher, sich an die Bestimmungen der Parkordnung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das provinziale Polizeireglement für den von der Provinz Westflandern verwalteten öffentlichen Raum, das auch auf den Naturpark Zwin anwendbar ist, zu halten.
Die Besucher müssen allen Richtlinien und Anweisungen des Personals des Naturparks Zwin oder der Parkwächter unverzüglich Folge leisten. Wenn die Richtlinien oder Anweisungen nicht befolgt werden, kann der Zugang verweigert werden.

Artikel 3:

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Gepäck, Rucksäcke und andere Gegenstände auf dem Parkgelände zurück zu lassen. Besucher müssen ihr Gepäck in den dafür vorgesehenen Spinden verstauen.

Artikel 4:

Im Zwin Naturpark ist es verboten:

  • Getränke oder Lebensmittel zu konsumieren, ausgenommen im Restaurantbereich und den eingerichteten und ausgewiesenen Räumlichkeiten;
  • den Park ohne Eintrittskarte oder schriftliche Zustimmung zu betreten;
  • Haustiere in den Park mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, die jederzeit an einer sichtbaren Leine geführt werden müssen;
  • die für die Besucher bereitgestellten Wege und sonstige Infrastruktur zu verlassen;
  • sich ohne schriftliche Genehmigung außerhalb der Öffnungszeiten im Park aufzuhalten;
  • zu rauchen;
  • Fahrräder, Go-carts, Inlineskater, Skeeler, Hooverboards usw. zu benutzen.

Artikel 5:

Im Zwin Naturpark gelten die folgenden Regeln:

  • Alle Besucher werden gebeten, sich anständig und angemessen zu kleiden.
  • Minderjährige dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Park aufhalten.
  • Kinder unter 12 Jahre dürfen den Naturpark Zwin nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
  • Nachdem ein Kunde Eintrittskarten oder ein Abonnement erworben hat, können diese nicht umgetauscht, weiterverkauft oder erstattet werden. Eintrittskarten und Abonnements werden keinesfalls erstattet, auch dann nicht, wenn die Eintrittskarte oder das Abonnement während der Gültigkeitsdauer nicht vom Kunden genutzt wurde.
  • Im Naturpark gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h.
  • Die Parkleitung behält sich das Recht vor, den Zugang zum Zwin Naturpark zu beschränken, Besuchern den Zugang zu verweigern oder den Zwin Naturpark aus Sicherheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt oder wenn die höchstzulässige Besucherzahl überschritten ist zu räumen.
  • Das Mitnehmen und Benutzen von audiovisuellen Aufnahmegeräten ist nur zu privaten Zwecken gestattet. Audiovisuelle Aufnahmen zum professionellen Gebrauch, zu Publikationszwecken und zur Verbreitung über die Medien sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Zwin Naturparks gestattet.

Artikel 6:

Auf dem Parkplatz und im Außenbereich gelten die folgenden Regeln:

  • Es ist nicht gestattet, Fahrräder außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze und Fahrzeuge außerhalb der markierten Parkflächen abzustellen.
  • Der Zugang zum Parkplatz ist LKWs, Anhängern und Wohnwagen untersagt.
  • Busse, Reisebusse und Wohnmobile müssen auf den speziell eingerichteten Parkflächen abgestellt werden.
  • Auf dem Parkplatz gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h.

Artikel 7:

Lieferungen mit motorisierten Fahrzeugen für die Restaurants und den Zwin Naturpark müssen vor 10.00 Uhr oder nach 16.30 Uhr erfolgen. Die Lieferanten müssen sich an die betreffende Beschilderung halten.

Artikel 8:

Eventuelle Ausnahmegenehmigungen von dieser Parkordnung werden von der IVA Zwin Natuur Park auf schriftlichen Antrag erteilt.