Fotoshooting - Filmaufnahme im Zwin Naturpark

Fotoshooting - Filmaufnahme im Zwin Naturpark

Fotoshooting - Filmaufnahme im Zwin Naturpark

Eine Organisation oder Person, die ein professionelles/kommerzielles Fotoshooting durchführen oder im Naturschutzgebiet Zwin filmen möchte, muss eine entsprechende Genehmigung beantragen.  Der Zwin ist ein wichtiges Naturschutzgebiet mit nationalem und internationalem Schutzstatus für eine Vielzahl von Arten und Lebensräumen.  Filmaufnahmen und Fotoshootings können unter Umständen einen negativen Einfluss auf die Naturwerte in diesem Gebiet haben.  Eine angemessene Bewertung der Risiken ist daher unerlässlich.                             

Jede Anfrage für ein Fotoshooting oder eine Aufnahme ist anders.  Daher ist es notwendig, dass die Verantwortlichen des Naturschutzgebiets Zwin (= Provinz Westflandern und Amt für Natur und Forsten) jeden Antrag einzeln prüfen.  Die Verantwortlichen können der endgültigen Genehmigung besondere Bedingungen hinzufügen.
Die Verantwortlichen für das Naturschutzgebiet Zwin haben jederzeit das Recht, die Genehmigung für eine Aufnahme zu verweigern, wenn sie nicht zum Bild des Zwin passt, wenn die Naturwerte beeinträchtigt werden oder wenn die Sicherheit und/oder der Komfort der Besucher des Gebietes nicht mehr gewährleistet werden können. Es besteht keine Notwendigkeit, dies gegenüber dem Antragsteller zu begründen. 
Der Antragsteller wird sich mit dem Naturpark Zwin in Verbindung setzen. Im Anhang finden Sie einen Plan, auf dem die gewünschten Orte für die Aufnahme oder das Fotoshooting angegeben werden müssen.

1. Lage

Das Naturschutzgebiet Zwin umfasst die folgenden Teilbereiche / Infrastrukturen:

  • Zwin Park mit Hüttenparcours;
  • Kleyne vlakte;
  • Zwinvlakte;
  • Strand und Dünen;
  • Besucherzentrum Naturpark Zwin;
  • Panoramaturm Naturpark Zwin;
  • Mehrzweckräume Naturpark Zwin;
  • Beobachtungszentrum;
  • NEC (Nature Education Centre);
  • Parkplatz Naturpark Zwin;
Fotoshooting - Filmaufnahme im Zwin Naturpark

2. Bedingungen für ein Fotoshooting oder eine Filmaufnahme

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für ein Fotoshooting oder Filmaufnahmen im Naturpark Zwin gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Ein Fotoshooting muss mindestens 7 Werktage im Voraus beantragt werden. Eine Filmaufnahme muss mindestens 14 Werktage im Voraus beantragt werden. Der Antrag auf eine Genehmigung muss über ein Antragsformular auf der Website gestellt werden.
  2. Im Bedarfsfall wird der Naturpark Zwin einen vorherigen Erkundungsbesuch vorschlagen. Der Besuch vor Ort findet unter der Aufsicht eines Mitarbeiters des Naturparks Zwin statt.
  3. Ein Fotoshooting oder eine Filmaufnahme können nur nach Unterzeichnung eines Vertrages zwischen dem Antragsteller und dem Naturpark Zwin erfolgen.
  4. Die Leihgebühr und die Kaution sind vor Beginn der Dreharbeiten in voller Höhe zu zahlen.
  5. Das Fotoshooting oder die Filmaufnahme kann nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Naturpark Zwin erfolgen.  Diese schriftliche Genehmigung wird erst nach vollständiger Bezahlung und nach Erhalt des gemeinsam unterzeichneten Vertrages erteilt.

Besondere Bedingungen

Wenn eine Genehmigung für ein Fotoshooting oder eine Filmaufnahme erteilt wurde, gelten für die Durchführung dieses Fotoshootings oder dieser Filmaufnahme im Naturpark Zwin die nachfolgend genannten besonderen Bedingungen.  Bei der Durchführung eines Fotoshootings oder einer Filmaufnahme müssen die besonderen Bedingungen jederzeit eingehalten werden.

  1. Wenn Sie am Tag des Fotoshootings oder Filmaufnahmen ankommen, müssen Sie sich zunächst an der Rezeption des Naturparks Zwin anmelden. Nach dem Shooting oder der Aufnahme müssen Sie sich dort wieder abmelden;
  2. Das Fotoshooting oder die Filmaufnahme darf die anderen Besucher des Naturparks Zwin in keiner Weise behindern;
  3. Für das Fotoshooting oder die Filmaufnahme dürfen im Naturpark Zwin keine Objekte bewegt oder manipuliert werden;
  4. Die Fauna und Flora im Naturschutzgebiet Zwin muss jederzeit respektiert werden. Das bedeutet zumindest, dass:
    a. keine Tiere gefangen, getötet oder gestört werden dürfen;
    b. keine Tiere gefangen, getötet oder gestört werden dürfen;
  5. Während des Fotoshootings oder der Aufnahme dürfen keine rollenden Gegenstände wie Fahrräder, Rollschuhe,.... (mit Ausnahme von Kinderwagen und Trolleys) mitgenommen werden, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen, die im Vertrag aufgenommen ist.
  6. Bei der Veröffentlichung des Ergebnisses des Fotoshootings oder der Filmaufnahme ist immer der Ort anzugeben, insbesondere der Naturpark Zwin und ein möglicher Verweis auf die Website www.zwin.be
  7. Nach der Beendigung muss eine Kopie des Ergebnisses des Fotoshootings oder der Filmaufnahmen an den Naturpark Zwin ausgehändigt werden. Gegebenenfalls muss auch ein Link zu den Sozialen Medien bereitgestellt werden. Zu senden an Gegebenenfalls muss auch ein Link zu den Sozialen Medien bereitgestellt werden. Zu senden an [email protected]
  8. Alle Bedingungen, die in den polizeilichen Vorschriften der Provinz Westflandern und der Gemeinde Knokke-Heist enthalten sind, sind einzuhalten.  Insbesondere sind die folgenden Punkte hervorzuheben:
    a. Eine Übernachtung im Naturpark Zwin oder auf dem Parkplatz des Naturparks Zwin ist nicht gestattet.  Ausnahmen von dieser Regel sind nicht zulässig;
    b. Der Einsatz von Drohnen ist verboten.
  9. Alle Bedingungen, die in der Parkordnung des Naturparks Zwin enthalten sind, sind zu beachten.  Insbesondere sind die folgenden Punkte hervorzuheben:
    a. Vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang darf der Naturpark Zwin nicht besucht werden und es dürfen keine Autos auf dem Parkplatz abgestellt werden.
    b. Dreharbeiten außerhalb der Öffnungszeiten sind unter der Voraussetzung gestattet, dass dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird, sodass Mitarbeiter des Naturschutzgebietes Zwin die Betreuung übernehmen können; das Gebiet ist nur auf den dafür vorgesehenen Straßen und Wegen zugänglich.  Es ist nicht erlaubt, das gesamte Gebiet zu betreten.

Die vollständigen Polizeivorschriften und die Parkordnung sind auf der Website verfügbar. 

Erfolgt das Fotografieren oder Filmen ohne vorherige Genehmigung, wird von den zuständigen Verantwortlichen ein Bericht erstellt und für jede festgestellte Verletzung eine Tagesgebühr erhoben.

Werden während des Fotoshootings oder der Filmaufnahme Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere, aber nicht ausschließlich, gegen die Naturgesetzgebung festgestellt, werden die zuständigen Kontrolldienste eingeschaltet.

3. Preise für ein Fotoshooting oder eine Filmaufnahme

Die folgenden Preise gelten für verschiedene Arten von Filmaufnahmen oder Fotoshootings.  Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

  1. Fotoshooting im Rahmen von Veröffentlichungen oder Werbung: 800 Euro pro Halbtag.
  2. Filmaufnahme im Rahmen einer Filmreihe oder eines Spielfilms:  700 Euro pro Tag.
  3. Filmaufnahme im Rahmen von Veröffentlichung oder Werbung:  1.500 Euro pro Tag.
  4. Tag der Montage (Auf- und Abbautage):  50 % des Preises pro Tag.
  5. Hochzeits- oder Kommunionsbilder auf den Wegen: Eintritt Naturpark Zwin:12 Euro pro Person (keine Kaution) an der Kasse.
  6. Kaution von 500 Euro für Fotoshooting und 1.500 Euro für Filmaufnahmen. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn besondere Risiken mit der Aufnahme verbunden sind, und wird in den Vertrag aufgenommen.  Anschließend führt der Naturpark Zwin eine Bewertung durch und gibt dem Antragsteller Feedback.  Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Bewertung wird die Kaution dem Antragsteller ganz oder teilweise zurückerstattet.
  7. Parkplätze auf dem Parkplatz:  5 Euro pro Fahrzeug und Tag (bei großen LKWs werden alle genutzten Flächen berechnet).

Optional und auf Anfrage:

Vermietung eines freien Raums im Nature Education Centre (NEC) des Naturparks Zwin zur Unterbringung von Ausrüstung und eventuell als Umkleide:  300 Euro pro Tag (je nach Verfügbarkeit).
Betreuung durch einen Mitarbeiter des Naturparks Zwin bei Aufnahmen im Park:  150 Euro pro Halbtag.

Zusätzliche Kosten sind möglich.  Sie richten sich nach den spezifischen Bedürfnissen des Antragstellers oder der Größe des Projekts.  Diese Kosten sind in dem oben genannten Vertrag enthalten.

Für den Fall, dass durch das Fotoshooting oder die Aufnahme Schäden an der Infrastruktur im Naturschutzgebiet Zwin entstehen und diese Schäden nicht durch die Kaution (bzw. einen Teil davon) ersetzt werden können, wird dieser Schaden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

4. Sonderbedingungen für Studierende:

Studierende, die im Rahmen ihres Studiums Aufnahmen machen wollen, müssen ebenfalls einen Antrag stellen. Wenn ihr Projekt für den Naturpark Zwin möglich ist, erhalten sie eine Genehmigung und müssen nur den Eintritt in den Naturpark Zwin bezahlen (12 Euro/Person für alle an der Aufnahme beteiligten Personen: Crew, Besetzung...). An der Rezeption wird am Tag der Aufnahme nach dem Studentenausweis des Antragstellers gefragt.

Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für Aufnahmen im Rahmen einer Ausbildung.  Im Vertrag können auch zusätzliche Bedingungen festgelegt werden.

Fragen?

Deborah Ghys ist Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zu Foto- und Filmaufnahmen unter [email protected]

Bei Presseanfragen oder Veröffentlichungen zu Werbezwecken ist Marianne Brusselle Ihre Ansprechpartnerin: [email protected]